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Wichtige Änderung für Kompaktangebote nach § 20 SGB V: Weniger Bürokratie – mehr Chancen für Präventionsanbieter

Seit dem 1. April 2026 gilt eine wichtige Neuerung für zertifizierte Kompaktangebote. Was auf den ersten Blick nach einer kleinen Verfahrensänderung aussieht, kann in der Praxis einen großen Unterschied machen – sowohl für Versicherte als auch für Trainerinnen und Trainer, die Präventionsangebote nach § 20 SGB V durchführen.

Viele Kursanbieter haben diese Änderung bislang noch gar nicht wahrgenommen. Umso wichtiger ist es, sich jetzt damit auseinanderzusetzen.

Was sind Kompaktangebote?

Kompaktangebote sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte Präventionskurse, die nicht über acht oder zehn Wochen verteilt stattfinden, sondern innerhalb eines kürzeren Zeitraums durchgeführt werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Präventionswochenenden
  • Gesundheitswochen
  • Intensivseminare
  • Präventionsreisen
  • mehrtägige Kursformate

Gerade für Berufstätige oder Menschen mit längeren Anfahrtswegen sind diese Angebote oft besonders attraktiv.

So war die Regelung bisher

Bis zum 31. März 2026 mussten Versicherte häufig zunächst ihre Krankenkasse kontaktieren und sich die Teilnahme an einem Kompaktangebot genehmigen lassen.

Für viele bedeutete das:

  • zusätzliche Bürokratie,
  • Unsicherheit über die Erstattungsfähigkeit,
  • längere Entscheidungswege.

Nicht selten führte dies dazu, dass Interessierte die Buchung aufschoben oder sich sogar gegen die Teilnahme entschieden.

Die neue Regelung seit dem 1. April 2026

Seit dem 1. April 2026 entfällt diese vorherige Genehmigung.

Versicherte können sich nun direkt für ein zertifiziertes Kompaktangebot anmelden. Nach erfolgreicher Teilnahme reichen sie – wie bei klassischen Präventionskursen – ihre Teilnahmebescheinigung und Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein.

Damit wird der gesamte Ablauf deutlich einfacher und kundenfreundlicher.

Welche Kosten werden bezuschusst?

Ein wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen:

Die Krankenkassen beteiligen sich ausschließlich an den Kosten der zertifizierten Präventionsmaßnahme.

Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise:

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Kurtaxe
  • An- und Abreise
  • Wellnessleistungen
  • sonstige touristische Angebote

Diese Positionen müssen deshalb auf der Rechnung klar von der eigentlichen Kursgebühr getrennt ausgewiesen werden.

Ein Beispiel:

LeistungBetrag
Zertifizierter Präventionskurs249 €
Unterkunft180 €
Verpflegung60 €
Kurtaxe8 €

Nur die Kursgebühr kann im Rahmen der Satzungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse bezuschusst werden.

Warum diese Änderung so wichtig ist

Aus meiner Sicht ist diese Anpassung ein wichtiger Schritt, um Präventionsangebote noch leichter zugänglich zu machen.

Sie bringt Vorteile für alle Beteiligten:

Für Versicherte

  • unkompliziertere Buchung
  • keine vorherige Genehmigung notwendig
  • weniger Unsicherheit
  • schnellerer Zugang zu Präventionsangeboten

Für Trainerinnen und Trainer

  • geringere bürokratische Hürden
  • einfachere Beratung von Interessenten
  • attraktivere Vermarktung von Präventionsreisen und Kompaktangeboten
  • bessere Planbarkeit

Gerade Anbieter, die über Präventionswochenenden, Gesundheitsreisen oder intensive Kursformate nachdenken, sollten diese Neuerung kennen und aktiv in ihre Kommunikation aufnehmen.

Meine Einschätzung

Die Entwicklung zeigt deutlich, dass Präventionsangebote weiter gestärkt werden sollen. Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Anbieter, ihre Konzepte fachlich sauber zu entwickeln und die aktuellen Vorgaben der Präventionsleitfäden zu kennen.

Wer sich regelmäßig mit den Anforderungen der ZPP beschäftigt, erkennt schnell: Nicht nur die Kursinhalte entwickeln sich weiter – auch die Rahmenbedingungen ändern sich kontinuierlich. Deshalb lohnt es sich, fachlich am Ball zu bleiben und neue Möglichkeiten frühzeitig in die eigene Angebotsplanung einzubeziehen.

Fazit

Die Abschaffung der vorherigen Genehmigung für Kompaktangebote ist eine gute Nachricht – für Versicherte ebenso wie für Präventionsanbieter.

Weniger Bürokratie bedeutet einen einfacheren Zugang zu zertifizierten Präventionskursen und eröffnet neue Chancen für moderne Kurskonzepte wie Gesundheitswochenenden oder Präventionsreisen.

Wer im Bereich der Gesundheitsförderung tätig ist, sollte diese Änderung kennen und seine Teilnehmer entsprechend informieren.